Lizenzvergabe für die Verfahren

In Deutschland werden die Verfahren hydros®PLUS und hydros®STAR (grabenlose Auswechslung und Neulegung von Versorgungsleitungen) und starline® (Gewebeschlauchrelining von Versorgungsleitungen) von der Unternehmensgruppe Karl Weiss bundesweit selbst ausgeführt.

Hierzu steht hochqualifiziertes Personal mit modernster Gerätetechnik zur Verfügung.

Gerne unterbreiten wir interessierten Auftraggebern ein Angebot über Bauleistungen.

Joint Venture Gründung in den USA

Für die Auswechslung und Neulegung von Hausanschlussleitungen (hydros®BOY und hydros®LEAD) erfolgt die Vermarktung der Verfahren durch Lizenzvergabe an interessierte Unternehmen. Gerne führen wir Ihnen aber auch die Leistungsfähigkeit der Verfahren im Rahmen von Demonstrationsbaumaßnahmen vor. Ein entsprechendes Angebot kann von uns für Sie jederzeit ausgearbeitet werden.

Im Ausland erfolgt die Vermarktung der Verfahren grundsätzlich über eine Lizenzvergabe. Weiterhin besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Verfahren im Rahmen von Baustellenbesuchen näher kennenzulernen.

Bitte sprechen Sie uns hierzu an.

Die Lizenzverträge haben folgende Grundstruktur:

  • Durch den Lizenzerwerb erhält der Lizenznehmer das Verfahrens-Know-how und das Recht zur Ausführung des Verfahrens. Es handelt sich hierbei in der Regel um Gebietslizenzen.
  • Mit dem Erwerb der Lizenz erhält der Lizenznehmer auch die für die technische Durchführung des Verfahrens erforderlichen Geräte, wie z. B. Drucktrommeln, Übergangsstücke, Adapter etc.

Ausstellungsstand starline®

  • Im Rahmen der Lizenzvereinbarungen wird ein ausführliches und gründliches Schulungsprogramm des ausführenden Personals vereinbart, so dass eine qualitätsgerechte und wirtschaftliche Ausführung des Verfahrens für den Lizenznehmer gewährleistet ist.
  • Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer alle zur Verfahrensdurchführung notwendigen Verbrauchsmaterialien, wie z. B. Schlauchmaterial, Klebstoff, etc., in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen.
    Darüber hinaus erhält der Lizenznehmer eventuell erforderliche Ersatzteile für die lizenzierte Gerätetechnik vom Lizenzgeber.
  • Lizenzgeber und Lizenznehmer verpflichten sich gegenseitig zu einer vertraulichen und kooperativen Zusammenarbeit. Der Lizenzgeber wird immer bemüht sein, den Lizenznehmer nach besten Kräften zu unterstützen und ihm beratend zur Seite zu stehen.

Eine ständig steigende Bauleistung im hydros® und starline®-Verfahren zeigt, dass sich die beiden Verfahren am Markt durchgesetzt haben und national als auch international anerkannte grabenlose Verfahren mit einem hohen Qualitätsstandard sind.

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